Frage 703 von 816 · Fischerprüfung Baden-Württemberg

Ist das Ablassen von aufgestauten Gewässern dem Fischereiberechtigten bzw. dem Pächter anzuzeigen?

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Richtige Antwort zu Frage 703

  • B: Ja, mindestens zwei Wochen vorher schriftlich, abgesehen von Notfällen
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