Frage 708 von 816 · Fischerprüfung Baden-Württemberg
Dürfen sich Grundstückseigentümer, die nicht fischereiberechtigt sind, bei Überflutung ihres eigenen Grundstücks Fische aus dem Überflutungsbereich aneignen?
Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.
Du hast von Fragen richtig. Hier auf den Frageseiten merkt sich niemand, welche du falsch hattest. Der Trainer speichert deinen Stand und fragt die Fehler wieder ab, bis sie sitzen.
Oder gratis: die 10 Fragen, bei denen die meisten danebenliegen
Lösung anzeigen
Richtige Antwort zu Frage 708
- C: Nur, wenn die Überflutung länger als drei Tage zurückliegt
Weitere Fragen: Fischereirechtliche und andere für die Fischerei bedeutenden Rechtsvorschriften
- 709Wer ist berechtigt, Büsche oder Äste, welche die ordnungsgemäße Fischerei verhindern, zurückzuschneiden?
- 710Nach wie vielen Tagen, nachdem das Wasser von seinem überfluteten Grundstück abgelaufen ist, darf der Grundstückseigentümer sich noch vorhandene Fische aneignen?
- 711Muss ein Angler als Fischereipächter einen gültigen Fischereischein besitzen?
- 712In welcher Form muss ein Fischereipachtvertrag abgeschlossen werden, wenn die Hegepflicht übertragen wird?
- 713Für welche Mindestdauer müssen hegeübertragende Fischereipachtverträge grundsätzlich abgeschlossen werden?
- 714Sind Unterpachtverträge zulässig?