Frage 708 von 816 · Fischerprüfung Baden-Württemberg

Dürfen sich Grundstückseigentümer, die nicht fischereiberechtigt sind, bei Überflutung ihres eigenen Grundstücks Fische aus dem Überflutungsbereich aneignen?

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Richtige Antwort zu Frage 708

  • C: Nur, wenn die Überflutung länger als drei Tage zurückliegt
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