Frage 714 von 816 · Fischerprüfung Baden-Württemberg
Sind Unterpachtverträge zulässig?
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Richtige Antwort zu Frage 714
- B: Ja, wenn dies im Pachtvertrag ausdrücklich vorgesehen ist
Weitere Fragen: Fischereirechtliche und andere für die Fischerei bedeutenden Rechtsvorschriften
- 715Darf der Pächter eines Fischereirechts Erlaubnisverträge abschließen?
- 716Muss der Inhaber eines Erlaubnisscheins einen gültigen Fischereischein besitzen?
- 717Wem sind hegeübertragende Fischereipachtverträge anzuzeigen?
- 718Muss man bei der Ausübung der Fischerei den Erlaubnisschein mit sich führen?
- 719Wer stellt den Erlaubnisschein aus?
- 720Für welchen Zeitraum kann der Erlaubnisschein längstens ausgestellt werden?