Frage 718 von 816 · Fischerprüfung Baden-Württemberg

Muss man bei der Ausübung der Fischerei den Erlaubnisschein mit sich führen?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

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Richtige Antwort zu Frage 718

  • A: Ja
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