Frage 718 von 816 · Fischerprüfung Baden-Württemberg
Muss man bei der Ausübung der Fischerei den Erlaubnisschein mit sich führen?
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Richtige Antwort zu Frage 718
- A: Ja
Weitere Fragen: Fischereirechtliche und andere für die Fischerei bedeutenden Rechtsvorschriften
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