Frage 723 von 816 · Fischerprüfung Baden-Württemberg
Bei welchen Pachtverträgen sind Abschluss, Änderung, Kündigung und Erlöschen unverzüglich der Fischereibehörde anzuzeigen?
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Richtige Antwort zu Frage 723
- C: Bei allen Pachtverträgen, bei denen die Hegepflicht vollständig auf den Pächter übertragen wird
Weitere Fragen: Fischereirechtliche und andere für die Fischerei bedeutenden Rechtsvorschriften
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