Frage 723 von 816 · Fischerprüfung Baden-Württemberg

Bei welchen Pachtverträgen sind Abschluss, Änderung, Kündigung und Erlöschen unverzüglich der Fischereibehörde anzuzeigen?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

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Richtige Antwort zu Frage 723

  • C: Bei allen Pachtverträgen, bei denen die Hegepflicht vollständig auf den Pächter übertragen wird
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