Frage 722 von 816 · Fischerprüfung Baden-Württemberg
Für wen ist ein Fischereischein nicht erforderlich?
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Richtige Antwort zu Frage 722
- B: Personen, die den Fischereiausübungsberechtigten bei der Ausübung der Fischerei unterstützen
Weitere Fragen: Fischereirechtliche und andere für die Fischerei bedeutenden Rechtsvorschriften
- 723Bei welchen Pachtverträgen sind Abschluss, Änderung, Kündigung und Erlöschen unverzüglich der Fischereibehörde anzuzeigen?
- 724Wem ist die erstmalige Erteilung eines „Fischereischeins auf Lebenszeit“ zu versagen?
- 725Was ist ein Erlaubnisvertrag im Sinne des Fischereigesetzes?
- 726Wer ist berechtigt, Besatzmaßnahmen durchzuführen?
- 727Wer begeht Fischwilderei?
- 728Wem ist der „Fischereischein auf Lebenszeit“ zu versagen?