Frage 719 von 816 · Fischerprüfung Baden-Württemberg
Wer stellt den Erlaubnisschein aus?
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Richtige Antwort zu Frage 719
- B: Inhaber des Fischereirechts oder Pächter
Weitere Fragen: Fischereirechtliche und andere für die Fischerei bedeutenden Rechtsvorschriften
- 720Für welchen Zeitraum kann der Erlaubnisschein längstens ausgestellt werden?
- 721Welche Dokumente muss der Fischer beim Angeln mit sich führen?
- 722Für wen ist ein Fischereischein nicht erforderlich?
- 723Bei welchen Pachtverträgen sind Abschluss, Änderung, Kündigung und Erlöschen unverzüglich der Fischereibehörde anzuzeigen?
- 724Wem ist die erstmalige Erteilung eines „Fischereischeins auf Lebenszeit“ zu versagen?
- 725Was ist ein Erlaubnisvertrag im Sinne des Fischereigesetzes?