Frage 709 von 816 · Fischerprüfung Baden-Württemberg
Wer ist berechtigt, Büsche oder Äste, welche die ordnungsgemäße Fischerei verhindern, zurückzuschneiden?
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Richtige Antwort zu Frage 709
- C: Inhaber des Fischereirechts bzw. der Pächter, sofern der Eigentümer einer entsprechenden Aufforderung innerhalb eines Monats nicht nachgekommen ist
Weitere Fragen: Fischereirechtliche und andere für die Fischerei bedeutenden Rechtsvorschriften
- 710Nach wie vielen Tagen, nachdem das Wasser von seinem überfluteten Grundstück abgelaufen ist, darf der Grundstückseigentümer sich noch vorhandene Fische aneignen?
- 711Muss ein Angler als Fischereipächter einen gültigen Fischereischein besitzen?
- 712In welcher Form muss ein Fischereipachtvertrag abgeschlossen werden, wenn die Hegepflicht übertragen wird?
- 713Für welche Mindestdauer müssen hegeübertragende Fischereipachtverträge grundsätzlich abgeschlossen werden?
- 714Sind Unterpachtverträge zulässig?
- 715Darf der Pächter eines Fischereirechts Erlaubnisverträge abschließen?