Frage 705 von 816 · Fischerprüfung Baden-Württemberg
Was ist unter dem Begriff Uferbetretungsrecht zu verstehen?
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Richtige Antwort zu Frage 705
- A: Das Recht zum Betreten der Ufer in dem zur Ausübung der Fischerei erforderlichen Umfang
Weitere Fragen: Fischereirechtliche und andere für die Fischerei bedeutenden Rechtsvorschriften
- 706Wem steht das Uferbetretungsrecht nach dem Fischereigesetz zu?
- 707Was bedeutet „Fischnacheile“ im Sinne des Fischereigesetzes?
- 708Dürfen sich Grundstückseigentümer, die nicht fischereiberechtigt sind, bei Überflutung ihres eigenen Grundstücks Fische aus dem Überflutungsbereich aneignen?
- 709Wer ist berechtigt, Büsche oder Äste, welche die ordnungsgemäße Fischerei verhindern, zurückzuschneiden?
- 710Nach wie vielen Tagen, nachdem das Wasser von seinem überfluteten Grundstück abgelaufen ist, darf der Grundstückseigentümer sich noch vorhandene Fische aneignen?
- 711Muss ein Angler als Fischereipächter einen gültigen Fischereischein besitzen?