Frage 702 von 816 · Fischerprüfung Baden-Württemberg
Dürfen Fischnährtiere aus einem fischereilich genutzten Gewässer entnommen werden?
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Richtige Antwort zu Frage 702
- C: Nur der Fischereiausübungsberechtigte darf Fischnährtiere entnehmen
Weitere Fragen: Fischereirechtliche und andere für die Fischerei bedeutenden Rechtsvorschriften
- 703Ist das Ablassen von aufgestauten Gewässern dem Fischereiberechtigten bzw. dem Pächter anzuzeigen?
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- 705Was ist unter dem Begriff Uferbetretungsrecht zu verstehen?
- 706Wem steht das Uferbetretungsrecht nach dem Fischereigesetz zu?
- 707Was bedeutet „Fischnacheile“ im Sinne des Fischereigesetzes?
- 708Dürfen sich Grundstückseigentümer, die nicht fischereiberechtigt sind, bei Überflutung ihres eigenen Grundstücks Fische aus dem Überflutungsbereich aneignen?