Frage 702 von 816 · Fischerprüfung Baden-Württemberg

Dürfen Fischnährtiere aus einem fischereilich genutzten Gewässer entnommen werden?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

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Richtige Antwort zu Frage 702

  • C: Nur der Fischereiausübungsberechtigte darf Fischnährtiere entnehmen
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