Frage 700 von 816 · Fischerprüfung Baden-Württemberg
Was bedeutet „aneignen“ im Fischereirecht?
Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.
Du hast von Fragen richtig. Hier auf den Frageseiten merkt sich niemand, welche du falsch hattest. Der Trainer speichert deinen Stand und fragt die Fehler wieder ab, bis sie sitzen.
Oder gratis: die 10 Fragen, bei denen die meisten danebenliegen
Lösung anzeigen
Richtige Antwort zu Frage 700
- B: Eigentumserwerb an herrenlosen Fischen
Weitere Fragen: Fischereirechtliche und andere für die Fischerei bedeutenden Rechtsvorschriften
- 701Welche Gewässer sind von der Hegepflicht ausgenommen?
- 702Dürfen Fischnährtiere aus einem fischereilich genutzten Gewässer entnommen werden?
- 703Ist das Ablassen von aufgestauten Gewässern dem Fischereiberechtigten bzw. dem Pächter anzuzeigen?
- 704Was ist ein eingefriedetes Grundstück im Sinne des Fischereigesetzes?
- 705Was ist unter dem Begriff Uferbetretungsrecht zu verstehen?
- 706Wem steht das Uferbetretungsrecht nach dem Fischereigesetz zu?