Frage 738 von 816 · Fischerprüfung Baden-Württemberg
Wer kann durch Rechtsverordnung ein Gewässer oder Teile davon zum Laichschonbezirk erklären?
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Richtige Antwort zu Frage 738
- B: Die Fischereibehörde
Weitere Fragen: Fischereirechtliche und andere für die Fischerei bedeutenden Rechtsvorschriften
- 739Haben Schonmaße und Schonzeiten auch in Teichwirtschaften Gültigkeit?
- 740Müssen Personen, die die Fischerei ausüben, dem staatlichen Fischereiaufseher auf Verlangen den Fischereischein aushändigen und die Personalien angeben?
- 741Wem ist der Fischereischein auf Verlangen vorzuzeigen?
- 742Was kann die staatliche Fischereiaufsicht außer dem Fischereischein kontrollieren?
- 743Hat der staatliche Fischereiaufseher das Recht, einem Fischer gefangene Fische und Fanggeräte abzunehmen?
- 744Darf der Angler an einem Gewässer, in dem er nicht zum Fischfang berechtigt ist, gebrauchsfertiges Angelgerät mit sich führen?