Frage 740 von 816 · Fischerprüfung Baden-Württemberg

Müssen Personen, die die Fischerei ausüben, dem staatlichen Fischereiaufseher auf Verlangen den Fischereischein aushändigen und die Personalien angeben?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

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Richtige Antwort zu Frage 740

  • B: Ja
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