Frage 743 von 816 · Fischerprüfung Baden-Württemberg

Hat der staatliche Fischereiaufseher das Recht, einem Fischer gefangene Fische und Fanggeräte abzunehmen?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

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Richtige Antwort zu Frage 743

  • C: Nur bei Zuwiderhandlung gegen straf- oder fischereirechtliche Vorschriften
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