Frage 743 von 816 · Fischerprüfung Baden-Württemberg
Hat der staatliche Fischereiaufseher das Recht, einem Fischer gefangene Fische und Fanggeräte abzunehmen?
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Richtige Antwort zu Frage 743
- C: Nur bei Zuwiderhandlung gegen straf- oder fischereirechtliche Vorschriften
Weitere Fragen: Fischereirechtliche und andere für die Fischerei bedeutenden Rechtsvorschriften
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