Frage 794 von 816 · Fischerprüfung Baden-Württemberg

Hat der Fischereiausübungsberechtigte zu dulden, dass die Ausübung der Fischerei durch Gewässerunterhaltungsmaßnahmen vorübergehend behindert wird?

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Richtige Antwort zu Frage 794

  • A: Ja, soweit dies zur ordnungsgemäßen Unterhaltung des Gewässers erforderlich ist
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