Frage 799 von 816 · Fischerprüfung Baden-Württemberg

Der Anwendungsbereich der Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV) bezieht sich auf

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Richtige Antwort zu Frage 799

  • A: das Aufbewahren von Fischen und Krebstieren, die zur Gewinnung von Lebensmitteln bestimmt sind
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