Frage 792 von 816 · Fischerprüfung Baden-Württemberg

Hat der Fischereiberechtigte Entschädigungsansprüche bei Nachteilen durch einen Gewässerausbau?

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Richtige Antwort zu Frage 792

  • B: Ja, wie alle anderen Betroffenen, wobei geringfügige Nachteile außer Acht bleiben
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