Frage 792 von 816 · Fischerprüfung Baden-Württemberg
Hat der Fischereiberechtigte Entschädigungsansprüche bei Nachteilen durch einen Gewässerausbau?
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Richtige Antwort zu Frage 792
- B: Ja, wie alle anderen Betroffenen, wobei geringfügige Nachteile außer Acht bleiben
Weitere Fragen: Fischereirechtliche und andere für die Fischerei bedeutenden Rechtsvorschriften
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- 796Was sind Zweck und Aufgabe der tierschutzrechtlichen Bestimmungen?
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