Frage 787 von 816 · Fischerprüfung Baden-Württemberg

Dürfen nicht unter Schutz stehende Wasserpflanzen gemäht werden?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

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Richtige Antwort zu Frage 787

  • C: Ja, aber nicht in der Zeit vom 1. April bis 30. Juni
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