Frage 759 von 816 · Fischerprüfung Baden-Württemberg

Darf der Inhaber eines Fischereirechts oder der Pächter von sich aus im Erlaubnisschein die Mindestmaße für Fische erhöhen?

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Richtige Antworten zu Frage 759

  • A: Ja, mit vernünftigem Grund, etwa für fischereiliche Hegemaßnahmen
  • B: Ja, mit Genehmigung der Fischereibehörde
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