Frage 761 von 816 · Fischerprüfung Baden-Württemberg
Wie darf ein Fischereiberechtigter oder der Pächter von sich aus die gesetzlichen Mindestmaße für Fische in seinem Gewässer gegenüber dem Erlaubnisscheininhaber oder im Rahmen des Pachtvertrags ändern?
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Richtige Antwort zu Frage 761
- A: Nur erhöhen, bei begründeten fischereilichen Hegemaßnahmen
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