Frage 732 von 816 · Fischerprüfung Baden-Württemberg

Ist dem Fischereiberechtigten die Entnahme von Fischlaich erlaubt?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

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Richtige Antwort zu Frage 732

  • C: Ja, unter Beachtung spezieller gesetzlicher Bestimmungen
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