Frage 732 von 816 · Fischerprüfung Baden-Württemberg
Ist dem Fischereiberechtigten die Entnahme von Fischlaich erlaubt?
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Richtige Antwort zu Frage 732
- C: Ja, unter Beachtung spezieller gesetzlicher Bestimmungen
Weitere Fragen: Fischereirechtliche und andere für die Fischerei bedeutenden Rechtsvorschriften
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