Frage 808 von 816 · Fischerprüfung Baden-Württemberg
Was ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten?
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Richtige Antworten zu Frage 808
- B: Wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen
- C: In der Zeit vom 1. März bis 30. September Bäume abzuschneiden und Röhrichte zurückzuschneiden
Weitere Fragen: Fischereirechtliche und andere für die Fischerei bedeutenden Rechtsvorschriften
- 809Ruht in einem Naturschutzgebiet generell die Fischereiausübung?
- 810Dürfen wildwachsende Seerosen gepflückt, beschädigt oder ausgerissen werden?
- 811Welche Gesetze sind u.a. neben dem Fischereigesetz bei der Ausübung der Fischerei zu beachten?
- 812Sind naturnahe und unverbaute Bach- und Flussabschnitte einschließlich deren Ufervegetation geschützt?
- 813Untere Naturschutzbehörde ist
- 814Für welche Fischarten sind zur Erhaltung der Art nach Anhang II der FFH-Richtlinie besondere Schutzgebiete auszuweisen?