Frage 808 von 816 · Fischerprüfung Baden-Württemberg

Was ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

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Richtige Antworten zu Frage 808

  • B: Wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen
  • C: In der Zeit vom 1. März bis 30. September Bäume abzuschneiden und Röhrichte zurückzuschneiden
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