Frage 775 von 816 · Fischerprüfung Baden-Württemberg
Welche Schonzeiten gelten nach der Landesfischereiverordnung für die Fluss- und Teichmuscheln?
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Richtige Antwort zu Frage 775
- B: Ganzjährig
Weitere Fragen: Fischereirechtliche und andere für die Fischerei bedeutenden Rechtsvorschriften
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