Frage 208 von 816 · Fischerprüfung Baden-Württemberg

Welche Maßnahme muss bei der Feststellung eines Fischsterbens als erstes erfolgen?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

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Richtige Antwort zu Frage 208

  • C: Unverzügliche Anzeige bei der Ortspolizeibehörde (Gemeinde) oder einer Polizeidienststelle
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