Du willst in Baden-Württemberg angeln, hast aber keinen Angelschein? Das geht nur in wenigen, klar geregelten Fällen.

Die wichtigste Ausnahme betrifft bewirtschaftete Teichanlagen und Fischzuchten: Dort gilt die Fischereischeinpflicht des Landesgesetzes nicht.1 Daneben gibt es Helfer, behördlich zugelassene Veranstaltungen und den Jugendfischereischein für Kinder.

Dieser Artikel zeigt dir, wer was darf, was ein Erlaubnisschein damit zu tun hat und was bei einem Verstoß droht. Wie die Prüfung abläuft, steht auf der Startseite mit dem Prüfungstrainer.

Grundsatz
Schein Pflichtwer fischt, führt ihn mit1
Kinder
Jugendscheinnur unter Aufsicht eines Volljährigen mit Schein2
Bußgeld
bis 5.000 €§ 51 FischG1
Straftat
bis 2 JahreFischwilderei, § 293 StGB3
Kurzantwort: Ohne Fischereischein darfst du nur in den Ausnahmen unten angeln. Ein Erlaubnisschein für das Gewässer kommt fast immer dazu.

Grundsatz: Fischereischeinpflicht

Wer in Baden-Württemberg die Fischerei ausübt, muss einen gültigen Fischereischein besitzen und beim Fischen mitführen. Gültig ist der Schein nur, wenn die Fischereiabgabe bezahlt ist.1

Den Schein stellt die Gemeinde deines Hauptwohnsitzes aus, nach bestandener Fischerprüfung in der Regel auf Lebenszeit.12 Was Schein und Abgabe insgesamt kosten, steht im Artikel Angelschein Baden-Württemberg: Kosten.

Die Regel gilt für jedes Angeln in offenen Gewässern, nicht nur für Bodensee oder Rhein. Auch ein einzelner Wurf am Bach fällt darunter.

Die Ausnahmen

Das Fischereigesetz kennt einige Fälle, in denen du ohne eigenen regulären Fischereischein fischen darfst. Jeder hat Bedingungen.

Teichwirtschaften und Fischzuchten

Für bewirtschaftete Anlagen der Teichwirtschaft und Fischzucht gilt das Fischereigesetz nur in Teilen. § 1 Abs. 2 FischG zählt die Vorschriften auf, die dort anwendbar sind, und die Fischereischeinpflicht aus § 31 gehört nicht dazu.1 An einem Forellenteich, der wirklich eine solche Anlage ist, brauchst du also keinen Fischereischein.

Der Haken liegt im Wort bewirtschaftet. Nicht jeder Angelsee ist eine Teichwirtschaft. Ob eine Anlage darunter fällt, kann dir nur der Betreiber sagen. Was einzelne Angelparks dazu in Foren schreiben, ist keine verlässliche Auskunft.

Ausdrücklich nicht befreit sind kleine geschlossene Gewässer bis 0,25 Hektar ohne Verbindung für Fischwechsel. Dort gilt die Scheinpflicht nach § 1 Abs. 2 Satz 2 FischG weiter.1 Der Gartenteich des Nachbarn oder ein kleiner Weiher ist also kein Schlupfloch.

Bewirtschaftete Teichanlage: Hier gilt die Fischereischeinpflicht nicht. Ein kleiner geschlossener Weiher ohne Teichwirtschaft fällt nicht unter die Ausnahme.

Helfer

Keinen Fischereischein braucht, wer den Inhaber eines gültigen Fischereischeins beim Fischfang unterstützt.1 Gemeint ist etwa das Keschern oder Landen. Selbst zu angeln ist damit nicht abgedeckt.

Veranstaltungen mit behördlicher Ausnahme

Die Fischereibehörde kann in besonderen Fällen und für Teilnehmer an fischereilichen Veranstaltungen Ausnahmen zulassen, etwa bei Schnupperangeln oder Hegeveranstaltungen.1 Die Ausnahme muss für die konkrete Veranstaltung vorliegen. Frag den Veranstalter, ob sie erteilt ist.

Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche bekommen ohne Prüfung einen Jugendfischereischein. Die Eltern müssen zustimmen, eine Fischereiabgabe fällt nicht an.21 Er gilt bis Ende des Kalenderjahres, in dem das 16. Lebensjahr vollendet wird.2

Angeln dürfen Kinder damit nur unter Aufsicht einer mindestens 18 Jahre alten Person mit gültigem Fischereischein.1 Ganz ohne Papier geht es also auch für Kinder nicht.

Das Mindestalter liegt laut Fischereigesetz (Stand 2023) bei zehn Jahren.1 Der Landtag hat im Oktober 2024 beschlossen, es auf sieben Jahre zu senken. Kinder sollen dann Fische aber nicht selbst abhaken oder töten.4 Wann die Änderung in Kraft tritt bzw. getreten ist, haben wir nicht belegt gefunden. Einige Gemeinden nennen schon die Spanne 7 bis 15 Jahre.25 Frag vor dem Antrag bei deiner Gemeinde nach, welches Alter dort gilt.

Mit Jugendfischereischein angelt ein Kind nur, solange eine volljährige Person mit gültigem Fischereischein die Aufsicht führt.

Urlauber und Gäste

Einen Urlauberschein ganz ohne Papier gibt es nicht. Wer sich nur kurz in Deutschland aufhält, kann aber einen Fischereischein ohne Sachkundenachweis bekommen, also ohne Prüfung. Laut Serviceportal gilt er vier Wochen im Kalenderjahr.56 Den Antrag stellst du bei der Gemeinde am Angelort.2

Wer einen gültigen Fischereischein aus einem anderen Bundesland hat, darf damit auch in Baden-Württemberg angeln. Ziehst du hierher, gilt der alte Schein noch längstens bis Ende des folgenden Kalenderjahres.1

Wer darf was?

PersonengruppeVoraussetzungErlaubnisschein nötig?
Erwachsene mit FischerprüfungFischereischein und bezahlte Fischereiabgabe1Ja, für jedes Gewässer2
Kinder und Jugendliche mit JugendfischereischeinAufsicht durch eine volljährige Person mit Fischereischein1Ja
Kinder unter dem MindestalterKein Jugendschein, nur ZuschauenNicht relevant
HelferUnterstützt einen Scheininhaber, angelt nicht selbst1Nein, der Scheininhaber braucht ihn
Teilnehmer an VeranstaltungenAusnahme der Fischereibehörde1Regelt der Veranstalter
Angler an bewirtschafteter Teichanlage oder FischzuchtKein Fischereischein1Erlaubnis des Betreibers
Angler an kleinem geschlossenem Gewässer bis 0,25 haFischereischein nötig1Erlaubnis des Berechtigten
Urlauber aus dem AuslandFischereischein ohne Prüfung, vier Wochen5Ja
Gäste aus anderen BundesländernGültiger Schein des Heimatlandes1Ja

Erlaubnisschein und Fischereischein

Beide Papiere sind etwas Verschiedenes, und du brauchst meistens beide.

  • Fischereischein: Staatlicher Nachweis, dass du fischen darfst. Du bekommst ihn nach der Fischerprüfung bei der Gemeinde.1
  • Erlaubnisschein (Angelkarte): Die Erlaubnis des Fischereiberechtigten, an einem bestimmten Gewässer zu fischen. Darauf stehen Gewässer, Gültigkeit, erlaubte Geräte und Fangmengen.1

Wer auf Grund einer solchen Erlaubnis fischt, muss den Erlaubnisschein beim Fischen dabeihaben.1 Zusätzlich ist verboten, an einem Gewässer, an dem du nicht fischen darfst, fangfertiges Gerät mitzuführen.1

Der Fischereischein ersetzt die Karte also nicht, und die Karte ersetzt nicht den Schein.2 Was beides kostet, steht im Artikel Angelschein Baden-Württemberg: Kosten.

Strafen und Bußgelder

Ohne Schein zu angeln kann zwei Folgen haben, je nachdem, was du falsch gemacht hast.

§
Fehlt der Fischereischein, droht ein Bußgeld bis 5.000 Euro. Fanggeräte und gefangene Fische können eingezogen werden.

Ordnungswidrigkeit nach dem Fischereigesetz

Wer ohne gültigen Fischereischein fischt oder ihn nicht mitführt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dasselbe gilt, wenn du den Erlaubnisschein nicht dabeihast oder beim Jugendfischereischein die Aufsicht fehlt.1

Das Bußgeld beträgt bis zu 5.000 Euro. Zusätzlich können Fanggeräte und die gefangenen Fische eingezogen werden.1

Wer wiederholt oder grob gegen die Fischereivorschriften verstößt, riskiert außerdem, dass ihm später der Fischereischein versagt wird. Das gilt auch bei Fischwilderei.1

Fischwilderei nach dem Strafgesetzbuch

Wer unter Verletzung fremden Fischereirechts fischt, etwa an einem fremden Gewässer ohne Erlaubnis, begeht Fischwilderei. Darauf stehen bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.3

Der wichtigste Unterschied: Fehlt nur der Fischereischein, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Fehlt die Erlaubnis des Fischereiberechtigten, droht zusätzlich ein Strafverfahren.13 Welche Folge im Einzelfall eintritt, entscheiden Bußgeldbehörde bzw. Staatsanwaltschaft.

Der legale Weg: Fischerprüfung

Wer dauerhaft angeln will, kommt an der Fischerprüfung nicht vorbei. Vorher besuchst du einen anerkannten Vorbereitungslehrgang mit mindestens 32 Stunden.7

In der Prüfung beantwortest du 60 Multiple-Choice-Fragen in zwei Stunden. Bestanden hast du ab 45 richtigen Antworten, wenn in jedem Sachgebiet mindestens die Hälfte stimmt.8 Ablegen kannst du sie ab zehn Jahren.2 Die nächsten Termine stehen im Artikel Fischerprüfung Baden-Württemberg Termine.

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Falsche Antworten kommen wieder

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Bei jeder Frage siehst du außerdem, wie oft andere danebenliegen und welche Antwort sie verwechseln.

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Häufige Fragen

Darf man in Baden-Württemberg ohne Angelschein angeln?

Nein, außer in den Ausnahmen: an bewirtschafteten Teichanlagen und Fischzuchten, als Helfer eines Scheininhabers oder bei Veranstaltungen mit behördlicher Ausnahme. Kinder brauchen einen Jugendfischereischein.1

Wie heißt der Angelschein in Baden-Württemberg offiziell?

Fischereischein. Die Karte für das Gewässer heißt Erlaubnisschein, im Alltag Angelkarte.1

Was passiert, wenn man ohne Angelschein erwischt wird?

Es droht ein Bußgeld bis 5.000 Euro, Angelgerät und Fang können eingezogen werden. Fischst du zusätzlich ohne Erlaubnis an einem fremden Gewässer, kommt Fischwilderei in Betracht.13

Ab welchem Alter dürfen Kinder in Baden-Württemberg angeln?

Mit Jugendfischereischein und unter Aufsicht einer volljährigen Person mit Schein. Das Gesetz (Stand 2023) nennt zehn Jahre als Mindestalter. Der Landtag hat 2024 eine Senkung auf sieben Jahre beschlossen, das Inkrafttreten erfragst du bei deiner Gemeinde.14

Brauche ich einen Angelschein am Forellenteich?

Nicht, wenn der Teich zu einer bewirtschafteten Teichwirtschaft oder Fischzucht gehört. An kleinen geschlossenen Gewässern ohne Teichwirtschaft brauchst du ihn schon.1

Gibt es einen Urlauberfischereischein?

Ja, für Gäste aus dem Ausland ohne Prüfung, gültig vier Wochen im Kalenderjahr. Gäste aus anderen Bundesländern angeln mit ihrem Heimatschein.51

Quellen

  1. Fischereigesetz für Baden-Württemberg (FischG), Gesamttext Stand 2023 (Regierungspräsidium) (rp.baden-wuerttemberg.de)
  2. Stadt Karlsruhe, Bürgerdienste: Fischereischein (Jugend- und Lebenszeitschein, Rechtsgrundlagen) (web1.karlsruhe.de)
  3. Strafgesetzbuch § 293: Fischwilderei (gesetze-im-internet.de)
  4. Stuttgarter Zeitung: Landtag senkt Mindestalter für den Jugendfischereischein auf sieben Jahre (09.10.2024) (stuttgarter-zeitung.de)
  5. Stadt Gerlingen (Serviceportal Baden-Württemberg): Fischereischein beantragen, Urlauberregelung (gerlingen.de)
  6. Landesfischereiverordnung (LFischVO), Gesamttext Stand 2022, § 14 (Regierungspräsidium) (rp.baden-wuerttemberg.de)
  7. Regierungspräsidium Karlsruhe: Anforderungen an Vorbereitungslehrgänge zur Fischerprüfung (rp.baden-wuerttemberg.de)
  8. Landesfischereiverband Baden-Württemberg: Anmeldung zur staatlichen Fischerprüfung (lfvbw.de)